Der Ausbauplan für die Staatsstraßen stellt die Ausbauziele der Bayerischen Staatsregierung im Staatsstraßenbau
maßnahmenbezogen dar. Im Gegensatz zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen hat der Ausbauplan keine
Gesetzeskraft. Der Ausbauplan beinhaltet sowohl Neubauprojekte (Ortsumfahrungen, Verlegungen, neue
Straßenverbindungen) als auch Ausbauprojekte (Ausbau bestehender Straßen, Bauwerkserneuerungen,
Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen). Die Erhaltung des Straßennetzes sowie einfache Um- und
Ausbauprojekte (Gesamtkosten weniger als 1,0 Mio. € brutto bzw. längenspezifische Kosten weniger als 0,5
Mio. € pro Kilometer brutto) sind nicht Gegenstand des Ausbauplans.
Der Ausbauplan wurde 1970 erstmals aufgestellt und seitdem fortgeschrieben. Der derzeit gültige 7. Ausbauplan
wurde am 11.10.2011 vom Ministerrat beschlossen und ist rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten.
Die Projekte des 7. Ausbauplans und deren Dringlichkeit sind in der nachfolgenden Dringlichkeitsliste und Karte
dargestellt:
Für die Aufstellung des Ausbauplans wurde ein Bewertungsverfahren eingesetzt, das aus den Komponenten
Nutzen-Kosten-Analyse (NKA), Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) und Umweltrisikoeinschätzung (URE)
besteht. Dieses ermöglicht eine Dringlichkeitsreihung der erwogenen Projekte nach bayernweit einheitlichen und
objektiven Kriterien. Hierzu wurden alle erwogenen Projekte diesen Bewertungsverfahren unterzogen. In einem
Informationssystem können die Ergebnisse der einzelnen Projektbewertungen eingesehen werden.
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